Moin @ all,
bisher war mir eigentlich bekannt das die Frage, wer ab wann für die Instandsetzung aufkommen muss. Doch habe ich aktuell das Problem, nur werde ich von Anbieter zum Vermieter und umgekehrt geschickt.
Im Netz fand ich nun ein Urteil aus 2016 (Gericht Essen) das, wenn ich es richtig verstanden habe, dies anders sieht und da ich gerne mal bei solchen Urteilen was übersehe, frage ich noch mal.
Laut Techniker ist die Leitung von APL zur Wohnung nicht in Ordnung, daher Vermieter Angelegenheit, der sagt das 1&1 und die sagen natürlich das Vermieter da ran muß.
Solange die sich aber das hin und her schieben, bin ich der Depp.
Also, wie sieht es aus?
Quelle: http://mobil.kostenlose-urteile.de/LG-Essen_10-S-4316_Mietminderung-von-10-Prozent-bei-defekter-Telefonleitung.news24854.htm
Gruß aus Frankfurt