Leider habe ich keine guten Nachrichten für Dich! Was ich im Internet gefunden habe, hier gleich im Anschluß. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit an einen Umzug zu denken, denn wie schon vorhin geschrieben wurde, ist der Hausfrieden jetzt hinüber. Ich fühle mit Dir und drücke Dir die Daumen, daß die andere Familie und dein Vermieter doch noch ein Einsehen haben. Viel Glück und alles Liebe.

Zoe

Hundehaltung = Erlaubnis kann entzogen werden:

Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Er beruft sich dabei unter anderem auf Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90). Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, könne der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Belästigungen oder regelmäßiges, lang anhaltendes lautes Bellen können darüber hinaus die Nachbarn berechtigen, die Miete zu mindern, wie laut Mieterbund aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervorgeht (Az.: 49 C 165/05).

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