Wer bei einer Ampel über Rot fährt, lässt häufig auch ein teures Foto von sich knipsen. Dann liegt ein Rotlichtverstoß vor. Rotblitzer haben die Aufgabe, Verkehrssünder bildlich festzuhalten, sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Ohne Beweise kann schließlich niemand für sein Fehlverhalten belangt werden. Dass diese beim Überfahren einer roten Ampel zweimal auslösen, hat einen guten Grund. Funktionsweise der Rotblitzer

Um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen, muss der Moment sehr genau festgehalten werden. Für die Messung liegen meist zwei Induktionsschleifen unter dem Fahrbahnbelag. Die erste befindet sich direkt hinter der Haltelinie, um einen Rotlichtverstoß ermitteln zu können. Die zweite Induktionsschleife liegt kurz vor dem Bereich, der durch die rote Ampel geschützt werden soll. Überquert ein Fahrzeug eine oder beide Induktionsschleifen, wird der Ampelblitzer je einmal ausgelöst und macht ein Foto.

Rotblitzer können zudem häufig die Geschwindigkeit messen, sodass neben Rotlichtverstoß eventuell noch ein zweiter Verstoß festgestellt und geahndet werden kann. Die genaue Strafe hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Nicht jeder Rotlichtverstoß wird gleich behandelt. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die Ampelblitzer zweimal auslösen. Strafen beim Rotlichtverstoß

Unterschieden wird zwischen einem Halteninien-, einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Von einem Haltelinienverstoß ist die Rede, wenn nur die erste Induktionsschleife überquert worden ist. Das heißt: Der Fahrer hat zwar die Haltelinie überquert, ist aber nur zu spät zum Stehen gekommen und hat den Schutzbereich nicht erreicht. Hier löst der Ampelblitzer einmal aus, es werden 10 Euro Verwarnungsgeld fällig. Sofern niemand gefährdet wurde, drohen keine weiteren Konsequenzen.

Sobald ein Fahrer aber beide Induktionsschleifen überquert und vom Rotblitzer liegt ein normaler Rotlichtverstoß vor. Das bedeutet mindestens 90 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichverstoß – es werden mindestens 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg fällig. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Sachbeschädigung ist die Strafe noch höher. - See more at: http://www.bunte.de/meldungen/rotlichtverstoss-warum-ampelblitzer-zweimal-ausloesen-72249.html#sthash.vQr5XBtA.dpuf

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Es ist gefährlich, verboten und kostet 40 Euro Strafe. Trotzdem können Autofahrer das Telefonieren während der Fahrt nicht lassen. Doch was gilt im Stau oder an der roten Ampel? FOCUS Online spielt einige Szenarien durch.

Handy am Ohr, Verkehrskontrolle- macht 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg - plus Bearbeitungsgebühr. Ab Mai 2014 sind es sogar 60 Euro. Trotzdem verzichten viele Autofahrer nicht auf das Handy am Steuer: „Das Telefonieren im Auto können wir in der heutigen Welt gar nicht komplett verbieten. Das würde gewaltige Aufregung auslösen“, sagt der Oldenburger Fachanwalt für Verkehrsrecht, Frank-Roland Hillmann. Mit einer Freisprechanlage ist ein Telefonat gesetzlich auch kein Problem. Doch sogar ein Handy dürfen Fahrer im Auto benutzen, sofern sie bestimmte Regeln beachten. FOCUS Online hat mit dem Verkehrsrechts-Experten einige Situationen durchgespielt. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Welche ist die wichtigste Regel beim Fahren mit Handy?

„Entscheidend ist, ob Sie mit dem Handy theoretisch telefonieren könnten“, erklärt Hillmann. „Ist das der Fall, dürfen Sie das Handy im Auto keinen Millimeter anheben.“ Das Gerät nur zu berühren oder Tasten zu drücken auf dem liegenden Handy ist hingegen erlaubt. Entscheidend ist nur, dass der Fahrer es nicht in die Hand nimmt. So heißt es in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Über diese Regel wundert sich der Anwalt Hillmann allerdings sehr: „Es ist doch wesentlich gefährlicher, wenn der Fahrer sein Handy bedient, wenn es auf der Mittelkonsole liegt, als wenn er es vor sich hält. Dabei könnte er zumindest gleichzeitig noch auf die Straße schauen.“ Außerdem sei es ihm ein Rätsel, weshalb das Handy das einzige Gerät ist, das man im Wagen nicht in die Hand nehmen dürfe. „Sie können im Auto alles tun. Sie dürfen lesen, mit Ihrer Freundin knutschen, das Navigationssystem bedienen oder an Ihrem iPod 'rumspielen. Aber nicht an Ihrem iPhone – obwohl die fast gleich aussehen“, beschreibt Hillmann. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen?

„Ja, wenn Sie die Sim-Karte herausnehmen. Dann können Sie ja nicht mehr telefonieren. Alle anderen Funktionen sind erlaubt“

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