Was dem Fasten nicht schadet:
Zu einem Gefährten, der aus Vergesslichkeit gegessen und getrunken hat, sagte der Prophet: „Vollende dein Fasten. Dich hat wahrlich Allah gespeist.“ Dies heißt für uns, dass das Essen und Trinken aufgrund von Vergesslichkeit dem Fasten nicht schadet. Auch die Blutabnahme und das unwillkürliche Erbrechen oder der Samenerguss im Schlaf sind so zu werten.
Was schadet dem Fasten:
Das Essen und das Trinken mit der Absicht der Nahrungsaufnahme und der Geschlechtsverkehr schaden dem Fasten. Wenn das Fasten auf diese Art vorzeitig beendet worden ist, muss der Muslim sowohl diesen Tag nachfasten, als auch zwei Monate zur Sühne fasten.
Damit diese Sühne notwendig wird, müssen folgende Voraussetzung vorliegen:
* Das absichtliche vorzeitige Beenden des Fastens.
* Dieses Beenden muss aus dem freien Willen des Fastenden ohne äußeren Zwang geschehen sein.
* Während des Fastens darf keine Krankheit eingetreten und keine Reise notwendig geworden sein.
* Die Absicht muss rechtzeitig in der Nacht gesprochen worden sein.
* Zum Beenden des Fastens müssen Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen oder ein Geschlechtsakt erfolgt sein.
Was das Fasten beendet und nur das Nachfasten erfordert:
Wenn der Fastende das Fasten ohne eigene Absicht, durch Zwang oder einen unbeabsichtigten Fehler vorzeitig beendet hat, dann muss er nur diesen Tag nachfasten. In diesem Fall ist das Sühnefasten nicht notwendig.
Das Anwenden von Duftstoffen, Parfums, das Schminken, die medizinisch notwendige Blutentnahme, das Zähneputzen und Ausspülen des Mundes schadet dem Fasten nicht, auch nicht das Duschen.
Quelle: http://www.islambremen.de/islam_7.shtml
Das ist es auch so wie ich es kenne. Zu dem Schminken: NICHT wie eine Barbiepuppe schminken. Abdeckstifte oder kaum vorhandene Wimpern leicht betonen sind erlaubt.