Ich wurde in Oktober 2015 zu 30 Tagesätzen verurteilt. In August 2018 jedoch nochmal zu 90 Tagesätzen.
1) Wird die Strafe von 10.2015 (30 TS) am 31.10.2020 aus dem BZR gelöscht?
2) Wird die Strafe von 08.2018 (90 TS) am 31.08.2023 gelöscht?
3) Nach meiner Recherche, habe ich gerade erfahren, dass "Geldstrafen bis 90 Tagessätze, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist" nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht werden. Heißt "BIS 90 Tagessätze": "<90 (kleiner 90, also 89 ist die Obergrenze)" oder "<=90 (kleiner gleich 90, also 90 ist die Obergrenze)" Und spielt in meinem Fall die in 10.2015 zu 30 TG Verurteilung hier eine Rolle?
4) Wann wird mein Bundeszentralregister wieder sauber, ohne Einträge (natürlich mit den Angaben oben, und wenn keine weitere Strafen bzw. Verurteilungen dazu kommen)?
Danke im Voraus!