Meine Tochter ist vor vier Tagen aus der Wohngruppe abgehauen in der sie seit zwei Jahren lebt den Grund hat sie mir nicht verraten. Sie will auch nicht mehr dahin zurück und wenn würde sie wieder abhauen nun habe ich mit der Wohngruppe es so vereinbart nach einem gescheiterten Gespräch mit meiner Tochter und der wohngruppe dass ich sie erstmal wieder mit nach Hause nehme eine Woche später haben wir einen Termin beim Jugendamt um eine Lösung zu finden wie es weiter geht.

Letztes Jahr vor Gericht wurde mir das alleinige Sorgerecht übertragen wenn ich der Unterbringung bis auf weiteres in der Wohngruppe zustimme würde mir dieses nicht weggenommen ich verfüge auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nun sagte mir das Jugendamt ich sollte angehalten sein dem Kind mit anderen Worten zu vermitteln dass es wieder in die Wohngruppe zurückgehen soll obwohl es auch die Möglichkeit gibt dass das Kind wieder komplett zurück nach Hause kommen kann

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich noch da ich meinem Kind bestimmt nicht das Gefühl gebe hier zu Hause nicht willkommen zu sein

Wenn ich ihr sage sie soll zurückgehen würde sie sofort wieder abhauen und die Gefahr besteht dass sie mich dann nicht mehr anruft bzw ich den Aufenthaltsort von von ihr wo sie sich aufhält nicht mehr erfahre

Bitte dringend um euren Rat