ich bin geschieden. Mein Exmann ist gestorben. Wir haben ein gemeinsames Kind. Mein 1. Kind wurde einbenannt. Für unser gemeinsames Kind habe ich das Erbe abgelehnt. Jetzt schreibt der Anwalt der Familie, dass mein einbenanntes Kind Erbrechte hätte. Ein Testament gibt es nicht. Lediglich Schulden. Vielen Dank für die Antwort.