Hi! Ich wurde vorhin offensichtlich beim Rechtsabbiegen bei rot geblitzt. Leider weiß ich nicht genau ob es mehr oder weniger als eine Sekunde war, als ich in die Kreuzung eingefahren bin, da ich als letztes die gelbe Ampel gesehen habe.

Ich habe folgendes bei Wikipedia gelesen:

"Wurde nach mehr als einer Sekunde Rotlicht in die Kreuzung eingefahren, ohne jemanden zu gefährden, kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wenn keine Punkte in der Verkehrssünderkartei vorhanden sind und der Führerschein beruflich gebraucht wird. Genauso ist auch bei einem Ersttäter zu verfahren"

Da ich "Ersttäter" bin, würde dies auf mich zutreffen.

Jetzt meine Frage: Falls es länger als eine Sekunde war, wie stehen die Chancen, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird?