Welches Recht habe ich, wenn mein Auto, welches nach Werkstattbesuch einen Motorschaden hat.

Hallo, da ich mich nie um rechtliche Fragen kümmern musste, bin ich gerade etwas überfordert. Ende November habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser sprang im Januar auf einmal nicht mehr an. Der Abschleppservice brachte das Auto zur nächstgelegenen Werkstatt (weiter wollte er nicht) - welche nicht die vom Autohändler war. Die wechselte das Öl und baute neue Zündkerzen ein. Das Auto lief wieder und alles war gut. Gestern fing die Ölleuchte an manchmal kurz aufzublinken. Gerade in Kurven oder wenn ich Berge runter gefahren bin blinkte sie eine Sekunde auf. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, da das Auto ja in der Werkstatt war und gerade Öl erhalten hatte. Hatte aber im Hinterkopf - schnellstmöglich zur Werkstatt, nachfragen und klären lassen. Das hatte ich dann auch heute vor-keine Termine-endlich Zeit. Das Auto hat es leider nicht bis zur Werkstatt geschafft, auf dem Weg dorthin, ist ein Kolben gerissen. Resultat - Loch im Motor - kein Öl mehr. Eine befreundete Werkstatt die in dem Ort war, wo mir dies passierte schaute sich das an und meinte, da soll ich bei der anderen Werkstatt in Regress gehen, die den Ölwechsel gemacht hat. Ich werde sicherlich Öl verloren haben, weil ein Ventil undicht nach dem Wechsel war. Bei der war ich dann natürlich gerade und schilderte den Fall. Die verwiesen auf den Händler, da sicherlich die Ölpumpe defekt war zwecks Gewährleistung. Nur weiß ich jetzt schon, dass der Händler mich an die Werkstatt verweisen wird. Wer ist da nun der Ansprechpartner? Ich bin schon am Überlegen, ob ich meine Zeit und die Nerven schone und das Auto einfach als Bastlerauto verkaufe. Viel Glück hat es mir nicht gebracht und beruflich bin ich als Dozentin darauf angewiesen.

Auto, KFZ, Recht, Werkstatt, Motor
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