Diese Frage kommt in meinem Umfeld sehr oft auf, eine Freundschaft mit “Kollegen” ist das beste was einem passieren kann. Dürfen Bufdis also mit mit zu einer Gartenparty eines Hauptamtlichen ihrer Einrichtung? Angemerkt in dem Fall gehen wir davon aus, dass sie volljährig sind. Wo zieht man die Grenze des privaten Kontaktes? Wird alle schon das nachmittag mal die Freizeit zusammen zu verbringen, als kritisch gesehen oder gibt alleine die Volljährigkeit so viel Freiraum, dass selbst eine Beziehung rechtlich kein Problem darstellen würde?