Hallo, bisher konnte ich zu der konkreten Frage keine Antwort finden.

Folgender Sachverhalt: Herr X meldete seine Zweitwohnung zum 01.01.13 beim Einwohnermeldeamt in Musterhausen an. Natürlich dauerte es nur wenige Wochen, bis er von der GEZ einen Brief erhielt, mit der Bitte, seine neue Zweitwohnung bei eben derselbigen anzumelden. Daraufhin antwortete Herr X mit einem Brief in der er um die Beantwortung von ein paar Fragen (z.B. Rechtsgrundlage etc.) betreffend der "Steuererhebung" bat. Eine Antwort kam nie und auch sonst hat Herr X nichts mehr von der GEZ gehört. Allerdings weiß er, dass Rückforderungen möglich sind. Daher hat Herr X monatlich 18 Euro auf sein Tagegeld gespart. Mittlerweile sind hier einige hundert Euro zusammengekommen und Herr X stellt sich die Frage: Wie lange ist der Zeitraum, in der die GEZ rückwirkend die "Zwangssteuer" erheben kann? Hintergrund: Herr X würde das angesparte Geld gerne für andere Sachen ausgeben :-)

Kann die Frage jemand beantworten?

Anmerkung: Herr X ist mittlerweile wieder umgezogen und hat seine neue Adresse beim Anwohnermeldeamt angegeben. Hier hat er aber noch keine Nachricht der GEZ bekommen.

Vielen DANK!!!