Antwort
Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.