Hallo und zwar habe ich mit ein paar Freunden Scheiße gebaut (Sachbeschädigung im Trunkenheitszustand).
Es wurde Anzeige gestellt, wir meldeten uns darauf bei dem Geschädigten, bezahlten den entstandenen Schaden und halfen noch bei diversen Tätigkeiten aus und unterstützten Ihn. Die Anzeige hat der zurückgezogen, somit war der Fall meiner Ansicht nach geklärt.
Nun kam trotz dessen noch eine Vorladung und die Jugendgerichtshilfe mischt sich da ein und will jedem 30 Sozialstunden geben.

Deshalb frage ich mich, mit welcher Begründung kommen die Sozialstunden, der Fall ist mit dem Geschädigten geklärt, und die Anzeige wurde zurückgezogen. Es ist doch im Prinzip (rein sachlich gesehen) nichts anderes, als hätten wir das direkt mit dem Geschädigten geklärt, ohne Polizei.
Hat da jemand logische Antworten drauf, denn verstehen tu ich das nicht ganz, was das ganze Theater mit der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe soll.

Danke