In Deutschland haben Eltern das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht bezüglich ihrer Kinder, welches durch Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geschützt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 1626 BGB, genauer geregelt ist. Die Eltern entscheiden im Rahmen des Wohlergehens des Kindes unter anderem auch über Kleidungsfragen.

Allerdings soll die Ausübung der elterlichen Sorge nach § 1626 Abs. 2 BGB das wachsende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen. Mit 13 Jahren beginnt also auch der Prozess, in dem Jugendliche mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, erhalten sollten. Das beinhaltet auch angemessene Freiheiten hinsichtlich der Wahl der eigenen Kleidung, sofern dies das Kindeswohl nicht gefährdet.

Ein absolutes Verbot von T-Shirts bei warmen Temperaturen könnte somit in der Praxis als eine zu strenge Maßnahme angesehen werden, wenn es keine sachlichen Gründe dafür gibt (z. B. Gesundheitsschutz

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