Hallo,

unser Sohn, 7. Klasse, kam heute nach Hause und berichtete von folgender Information, die seine Schulleitung an die Schüler gab: Wegen einer "Nachholzeit durch Corona" zählt im 1. Halbjahr die mündliche Note 90% (!), die schriftliche Note nur 10%. Diese "Nachholzeit" sei vom Hessischen Schulministerium vorgegeben worden.

Wieviel davon ist tatsächlich durch das Ministerium vorgegeben worden, bzw. vieviel darf die einzelne Schule bestimmen?

Zu meiner Schulzeit (späte 70iger/Anfang 80iger) lag das Verhältnis mündlich: schriftlich am Gymnasium bei glaube ich 40:60. Wie sollen Schüler, die naturgemäß mündlich schwächer sind, unter diesen Voraussetzungen weiterkommen?