meine tochter (14) wohnt seit oktober 2012 in einer wohngruppe in hamburg. es wurde so geregelt das sie jedes wochenende nach hause darf, um wieder eine familien zusammen führung zu erlangen. jetzt ist es aber so das sie nur alle 2 wochen nach hause kann und in denn ferien 2 wochen zu hause bleiben darf dann 3-4 tage in der wohngruppe verbringen muss und dann wieder nach hause kommen kann. und alles nur weil angeblich das so sein muss weil das amt so viel bezahlen muss für die wongruppe.( was ich überhaupt nicht verstehe) und mir steht doch auch kostgeld zu oder?? ich weiss nicht wo ich mich da informieren soll, die frau die für mich beim amt für soziale dienste zuständigt ist ist nie da!! ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen! ich wohne auch in hamburg ca.15 km von ihr.