Hallo Zusammen,

im Juli 2011 werde ich meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangstellte beenden. Meine schriftlichen Prüfungen habe ich bereits hinter mir und habe diese auch erfolgreich bestanden :-).

Meine Freundin hat mich vor einigen Tagen gefragt, ob auf dem Gesellenbrief die Noten der schriftlichen und müdlichen Prüfungen stehen. Die mündliche Prüfung ist auch im Juli.

Meine Kollegen meinten, die Noten würden zusammen gezogen werden, sodass eine Gesamtnote entsteht. Also bei mir würde dann ein "gut" stehen und bei meiner Freundin ein "ausreichend"? (bislang)

Darf das überhaupt darauf stehen? Es wäre nicht fair. Könntet ihr mir vielleicht helfen???

Vielen Dank im Vorraus

lg Habibi