Der Vermieter benutzt den Strom, der über Betriebskosten abgerechnet wird , um tagelang eine Baumwurzel im Garten zu entfernen oder die Fenster zu schleifen. Einsprüche ignoriert er. Im Kellerraum befindet sich eine Steckdose . Aus dieser habe ganz kurzzeitig Strom für eine Stichsäge und Bohrmaschine gezogen. Jetzt hat er diese Dose mit einem Schloss versehen, aber sein Dienstleister wird weiterhin den Gemeinschaftsstrom für Baumaßnahmen am Haus nutzen, denn es kommt kein Kommentar . Muss ich das Schloss an der Dose hinnehmen, denn sie war bei Mietvertrag ohne Schloss und Benutzungsanweisungen im Mietvertrag vorhanden ?