Hallo zusammen,

ich stehe vor meiner Abschlussprüfung und ich würde gerne wissen ob dem Auszubildenden die vom Ausbilder zu vermittelnden Prüfungsinhalte auch die aus der Berufsschule miteinbeziehen? (Beispiel: Ausbilder lässt mich nur in die Berufsschule gehen und vermittelt mir sonst kein relevanten Inhalt) Sprich wenn ich ein gewisses Thema nur in der oberflächlich in der Berufsschule durchgenommen habe oder dieses sogar abweicht vom Prüfungsrelevanten Inhalt ob ich dann bei durchfallen wegen des mangelnden Inhalts klagen kann?

Die Thematik bezieht sich auf praxis und nicht Theorie weshalb die 6-7 Schulstunden die zusätzlich wegen Inkompetenter Lehrer nichts gebracht haben fürn A.... waren.

Bitte nur vernünftige Antworten und kein wieso hast du es nicht selbst gelernt oder so, da andere an Kursen für diesen Inhalt angemeldet wurden und ich nicht da man es verpennt hat als Ausbilder.