Guten Morgen,

folgende Situation:

Es besteht in unserer Mietwohnung ein Wasserschaden.

Unser Vermieter kündigt uns wegen Eigenbedarf zum 1.10 hin.

Er sagt, dass die Versicherung bestimmt bald anfangen will den Schaden zu beheben und anschließend trocknen usw.

Er meinte, wir müssen dann raus (Ferienwohnung etc.)

Wir sind aber schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

Darf er uns einfach in (sagen wir 3-4 Wochen) einfach rausschmeißen wegen den Reparaturmaßnahmen?

Gibt es eine Frist die wir einhalten müssen? Wir wollen ungern in eine andere Unterkunft da es kein Sinn macht für die 3 Monate.

Was will der Vermieter tun wenn wir keine Ferienwohnung etc. finden sollten? Kann er Zwangsräumen? Wie lange kann sowas dauern?

Danke für eure Unterstützung!