Es ist so, dass ich seit ca. einer Woche Probleme mit meinem örtlichen Zollamt habe. Und zwar wird mir unterstellt, Plagiate einführen zu wollen. Dass die Produkte in dem Paket nachweislich keine Plagiate sind, kann ich durch eine Originalrechnung sowie durch eine extra Bestätigung der deutschen Niederlassung des Unternehmens nachweisen, von beiden Dokumenten wollte der Zollbeamte allerdings nichts wissen. Noch bevor mir überhaupt die Möglichkeit gegeben wurde, eine Rechnung (und weitere Beweise für die Echtheit) vorzulegen, hat der Zollbeamte ein Plagiatsverdacht'verfahren' angeordnet, alle Sachen ausgepackt, fotografiert und an das Unternehmen geschickt. Dabei wurde u. a. ein Stift aus der Originalverpackung entfernt, obwohl das für die Fotografie vollkommen unnötig war, da die Packung durchsichtig ist. Darum wollte ich hier einmal fragen, ob der Zoll das überhaupt darf. Durch das Entfernen der Originalverpackung wird schließlich der Wert des Produkts erheblich gemindert.