Mein Vermieter hat mir Reperaturkosten der Heizung in Rechnung gestellt. Hierbei hatte er sich, auf die im Mietvertrag vereinbarten, 500 Euro Schönheitsreperaturen berufen. Im Mietvertrag steht keine Erläuterung dazu, was er alles unter Schönheitsreperaturen ansieht. Meine Frage hierzu, was kann er durch diese Vereinbarung im Mietvertrag alles als "Schönheitsreperatur" anrechnen.