Leider bin ich momentan Arbeitslos/Arbeitssuchend. Mein Vermittler bei der Agentur für Arbeit möchte mich nun verpflichen, dass ich mich auch bei Zeitarbeitsfirmen bewerbe.
Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage oder bleibt es letztendlich mir überlassen, bei wem ich mich bewerben möchte. So lange ich genug Bewerbungen schreibe, kann mir doch nichts passieren (also z.B. Sperrzeiten, etc.)?

Würde mich über weiterführende Links / Gesetzesgrundlagen sehr freuen. Danke!