Hallo,

angenommen AN ist krankgeschrieben vom 14.08 bis zum 02.09. mit Diagnose A (OP Oberschenkel z.B.)

AN geht am 03.09. zum Hausarzt und wird erneut krankgeschrieben (bis 14.10.) aber wegen Diagnose B (steht in keinem Zusammenhang von Diagnose A).

Wie verhält sich das mit dem Krankengeld oder LFZ?

AG schiebt KK die Schuhe zu, KK schiebt aber AG die Schuhe zu. Woher bzw von wem würde man rechtlich gesehen Geld bekommen? Gibt es Rechtsprechungen? Mit Links?

Vielen Dank!

lg,

xipa