Hallo an alle,

meine Freundin hat sich ein Notebook bei einem Computergeschäft online bestellt. Als sie es bestellt hat, hieß es noch das die Ware auf Lager sei. Meine Freundin hat per Vorkasse bezahlt. Jetzt nach 2 Wochen sagte man ihr, das die Ware nicht geliefert werden kann. Sie hat sich bei diesem Händler informiert was nun Sache ist, ob man ihr das Geld wieder zurücküberweist, weil ja die Ware nciht geliefert werden kann. Statt die es zurücküberweisen speiste man sie mit der aussage ab, das sie sich doch zwei andere Notebooks als Angebot anschauen sollte, doch meine Freundin möchte das Geld wieder. Meine Frage wäre nun, Man kann doch vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld wieder einfordern oder? Die müssen doch das Geld wieder zurücküberweisen? Welche Möglichkeiten gäbe es wenn der Händler sich weigert das Geld rauszurücken und nur eine Gutschrift über den bezahlten betrag ausstellen möchte? Vielleicht kann uns jemand helfen und uns über die Rechtslage aufklären. Für jedeAntwort wären wir sehr dankbar.

Gruß an alle