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Antwort
Ich weiß das dieser Artikel mittlerweile zwei Monate alt ist. Sollte das Auto noch dort stehen...einfach TÜV-Plakette abkratzen. So schwärzt man den Eigentümer zum einen nicht an und zum anderen überlegt dieser sich zweimal, ob er mit einem Auto ohne TÜV-Plakette fährt. Ob man das ganze aber überhaupt darf weiß ich nicht und ist somit nur ein Vorschlag der rechtlich geprüft werden sollte oder jeder für sich verantworten muss. :)