Der Geschäftsführer ( und Eigentümer) des Lebensmittelgeschäftes Nahkauf (REWE Markt GmbH) in Frankfurt Nied, hat alle zum Geschäft zugehörige Parkplätze an einem Parkplatz Betreiber vermietet ,der Parkplatz Betreiber wiederrum vermietet die Parkplätze an Reisende vom Frankfurter Flughafen. Die „Nahkauf“ Parkplätze wurden mit Zaun umzingelt, und das Gelände wird Video Überwacht. Da es sich in unserem Stadtteil um ein reines Wohngebiet handelt, sieht das Gebilde aus dem Zaun-Stacheldraht und Kameras ziemlich merkwürdig aus. Aber das größte Problem: alle Kunden des Nahkaufs parken (wenn möglich) auf öffentlichen Parkplätzen-da die zum Nahkauf zugehörigen Parkplätze nicht zugänglich sind, und wir die Einwohner haben Schwierigkeiten einen Parkplatz zu ergattern. Frage: darf ein Lebensmittelgeschäft die Parkplätze, die zum Geschäft gehören vermieten? Ist das nicht die Auflage, um so ein Geschäft betreiben zu können, den Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen??? An welche Behörde musste ich mich wenden um genaues zu erfahren?

Danke für schnelle Antworten Gruß Gregor