ich habe 2011 eine Reha gemacht und Übergangsgeld bekommen. Zur gleichen Zeit musste ich die Eides. Versicherung abgeben und ein teilwurde gepfändet. 2015 war ich wieder auf Reha. Jetzt sagt die Rentenkasse es liegt noch ein Pfändung aus dem Jahre 2011 vor und will beim Gläubiger anfragen. Ich hatte diesen Fall bei Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld auch schon aber sobald ein neuer Bescheid vorliegt habe ich immer das volle Geld bekommen. Für die Gläubiger muss ich die Eides. Versicherung alle 3 bzw. neu glaube 2 Jahre abgeben und die bekommen die Infos wo ich gerade mein Einkommen beziehe. Darf die Rentenkasse beim Gläubiger selbst Anfragen Die anderen (ARGE Krankenkasse) machen das zumindest nicht