Hallo,
ich muss einen neuen BAB-Antrag stellen. Dafür benötige ich bzw. die Arbeitsagentur Einkommensnachweise von meinem Vater. Ich habe keinen Kontakt zu ihm, seit über 10 Jahren. Ohne ins Detail zu gehen: Ich möchte das nicht, weil mein Vater mich praktisch meine ganze Kindheit physisch und psychisch misshandelt hat. Das hab ich dem Arbeitsamt auch gesagt, die sagten, in diesem Fall würde die als Amt den Kontakt aufnehmen und mich da raus halten. Nun wurde ich angerufen und mir wurde gesagt: Er würde nur dann mitarbeiten, wenn er von mir folgende Unterlagen bekommt:
-Lückenlose Nachweise von allen Arbeitsstellen, Ausbildungen und Schulbesuche der letzten 10 Jahre. -Informationen über die aktuelle Ausbildung, Berufsschule und Ausbildungsvertrag -Einkommensnachweise der letzten Jahre -Aktuelle Meldeadresse
Die Frau von der BAB-Stelle sagte mir, er hätte ein Recht darauf und ich müsste das tun. Ich bin mir da nicht sicher, vorallem wegen den Hintergründen, wegen welcher ich keinen Kontakt mehr will. Da möchte ich ihm erst Recht nicht meine Adresse oder sonstiges nennen.
Jetzt ist die Frage: Muss ich das wirklich? Und wenn ja, wo steht das welche Unterlagen er tatsächlich fordern darf?