Folgendes Szenario: Man kann nachts nicht schlafen und tritt hinaus auf den Balkon, während ein Auto am Haus vorbeifährt. Alle Fenster sind geöffnet und es dringt ziemlich laute Musik hinaus. Man merkt sich das Kennzeichen.
Kann man diesen Autofahrer eigentlich wegen nächtlicher Ruhestörung anzeigen, weil er so laut war, wie man es z. B. beim Nachbarn machen würde? Ich meine, wenn es jemanden wirklich gestört hat oder jemand Schaden dadurch genommen hat? Oder muss das Auto jemanden eine bestimmte Zeit lang gestört haben, bis man die Polizei ruft? Nur mal so aus Interesse :-)