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Was sehr warscheinlich ist, ist dass der Brief in den Sortiermaschinen aufgerissen ist, da er mit einem Schlüssel darin eher unförmig ist. Wenn ich also raten müsste würde ich sagen, das er auf dem Postweg beschädigt wurde. Ob man jetzt allerdings den Inhalt, sprich den Schlüssel deiner Sendung zuordnen kann ist fraglich. Aus dieser Sicht gibts auch nichts von der Post, da normale Briefsendungen nicht versichert sind.
Trotzdem glaube ich nicht dass du Schuld bist an dem Verlust des Schlüssels.
Auszug aus einem Artikel von die Welt
"Nicht jeder verlorene
Schlüssel führt automatisch zu hohen Schadenersatzansprüchen des
Vermieters. Voraussetzung ist ein Verschulden des Mieters am
Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehende Missbrauchsgefahr. So
muss ein Mieter in der Regel keinen Schadenersatz leisten, wenn ihm zum
Beispiel die Tasche samt Schlüssel gestohlen wurde. Ihn trifft keine
Schuld.
Auch wenn der
Schlüssel in einen Fluss oder die Kanalisation gefallen ist oder ein
Finder mit dem verlorenen Schlüssel nichts anfangen kann, weil keine
Zuordnung zu einem Haus oder einer Wohnung möglich ist, entfallen
Schadenersatzforderungen des Vermieters. Es besteht keine
Missbrauchsgefahr. Vertragsklauseln, nach denen Mieter unabhängig von
einem Verschulden für Schlüsselverluste haften, sind unwirksam.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 205/13)
hat aber in dieser Woche entschieden, dass ein derartiger
Schadenersatzanspruch voraussetzt, dass der Vermieter die Schließanlage
auch tatsächlich ausgetauscht hat. Solange dies nicht geschieht, hat der
Vermieter keinen Schaden und kann auch keine Forderungen stellen."
Ein auf dem Postweg verloren gegangener Schlüssel sollte also eig. keine Gefahr darstellen dass der "gefundene Schlüssel" missbraucht werden kann.