Guten Tag,

Ich habe mir vor 12 Tagen ein Auto gekauft, der Verkäufer hat auf einen Kauf-Vertrag bestanden da er den PKW als Privatverkauf angeboten hat. Der Kaufvertrag wurde aber vom Verkäufer nur mangelhaft ausgefüllt( Name, Vorname : Statt Hans Jürgen S... nur Jürgen S... und der Preis in Worten wurde mit : Eins-Drei-Null-Null angegeben).
Nun meine Frage : Das Auto hat nun durch mich 70km Laufleistung dazubekommen und einen Motorschaden bekommen. Habe ich Anspruch auf ein "Garantie-Recht"? Normalerweise bei Privatverkäufen ja nicht, aber er hat nebenbei ein Auto-Gewerbe und weigert sich nun meinen PKW zu reparieren. Wie kann ich dagegen am besten vorgehen und lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?