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Antwort
Ja. Auch Hartz-4-Empfänger dürfen von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten Geschenke in jeglicher Form erhalten.
Wenn Hartz-4-Empfänger Geld geschenkt bekommen, müssen sie das als Einkommen beim Jobcenter angeben. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine Überweisung handelt. Einen Freibetrag gibt es nicht.