Ich hab zum 25.09.2018 die gymnasiale Oberstufe, Anfang der 13, abgebrochen. Mir wurde von der Schule nichts zum Thema Arbeitsamt oder Familienkasse gesagt also dachte ich, dass sich mit der Abmeldung für mich alles erledigt hat erstmal und habe mich dementsprechend nicht Ausbildungssuchend gemeldet. Nun hab ich ein Brief der Familienkasse erhalten, bei dem ich meinen Werdegang nach Beendigung der Schule vorweisen muss. Was kommt nun auf mich zu? Kann ich mich jetzt noch nachträglich Ausbildungssuchend melden und dem Amt meine Bewerbungen in dem genannten Zeitraum vorzeigen? Was sollte ich jetzt tun?
Kindergeld nach Schulabbruch und vergessenen Melden?
Schule,
Recht,
Arbeitsamt,
Kindergeld,
schulabbruch,
Ausbildungssuchend,
Ausbildung und Studium,
Familienkasse Kindergeld ,
Beruf und Büro
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.