"Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz!"
Allerdings ist das Thema ziemlich komplex, also von vorne: Man greife sich das BayEUG (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs) und lese ab Art. 35 "Schulpflicht"
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Oha, 12 Jahre?!? Das ist aber ziemlich lang... und was ist "anders bestimmt"?
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.
OK, dröseln wir das mal auf: Wie lange geht die "Vollzeitschulpflicht"? Die Antwort findet sich in Art. 37 "Vollzeitschulpflicht"
(3) 1 Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren.
OK, also hast Du nach 10 Jahren auf jeden Fall die Vollzeitschulpflicht erfüllt! Bleibt die Berufsschulpflicht. Blättern wir also weiter zu Art. 39 "Berufsschulpflicht" und da findet sich:
(3) 1 Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer [...] 5. den mittleren Schulabschluss erreicht hat, [...] Absatz 2 bleibt unberührt.
Also den Realschulabschluss - und den hast Du ja! Aber was soll der Hinweis auf Absatz 2? Dort steht:
(2) 1 Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird
A-ha! Die Schulpflicht holt Dich also wieder ein, wenn Du eine Ausbildung beginnst und unter 21 bist.
Kurz: Nach 10 Jahren Schule und mit Realschulabschluss bist Du von der Berufsschulpflicht befreit - es sei denn, Du beginnt eine Ausbildung und bist noch keine 21.