Ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Folgendes: der Vermieter hat unseren Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt, aufgrund eines Rückstands in Höhe von zwei Monatsmieten. Wir waren kurzzeitig in wirtschaftlicher Notlage. Wir bekamen eine Abmahnung den zu zahlenden Betrag bis zum 23.09.24 zu zahlen. Eine Monatsmiete haben wir erst einen Tag danach überwiesen und die andere Monatsmiete sofort nach Erhalt der Kündigung überwiesen. Da wir zu 5 in einer Wohnung mit Kindern (4 und 12), können wir nicht einfach auf die Straße in 2. Wochen. Laut dem BGB Paragraf 545, verlängert sich jedoch der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit wieder, wenn man nicht ausszieht. Allerdings steht im Mietvertrag, dass dies ausgeschlossen ist und keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses besteht.

Was können wir tun, haben wir rechtlich eine Chance? Kann der Vermieter die Kündigung zurückziehen, wenn es sieht, dass die Zahlung erfolgte und es die erste Kündigung ist? Wir können leider nicht so einfach aus der Wohnung.

brauchen dringend einen Experten oder jemand der sowas ähnliches erlebte.