Diese Frage ist nicht ganz zu beantworten.
Der 2-4 Vertrag hat gewisse Sachen mit Sicherheit

"geregelt" jedoch wurde bis zum heutigen Tag
kein Friedensvertrag geschloßen. Deswegen
existiert im Grundgesetz der Artikel 133

Art. 133

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Der 2-4 Vertrag beinhaltete das Deutschland in die "Rechte und Pflichten der Verwaltung der Vereinigten Wirtschaftsgebiete" sich begiebt.
Daher können wir nicht klar von einem souveränen Staat sprechen.
Aber wie du schon merkst, teilen sich hier die Meinungen.
PS. Ich bin keiner der sich Hitler zurück wünscht oder
die Bundesrepublik Deutschland leugnet.
Ich kenne einfach nur mein Grundgesetz.