Hallo gutefrage.net Mitglieder,

wir hatten vor kurzem einen Wasserrohrbruch in einer Mietswohnung, wir sind hierbei Mieter. Es wurde durch einen Rohrbruch der Stadt (Haftung: Stadt) verursacht, dies wurde durch die Feuerwehr bestätigt. Das Schäden an Möbeln in diesem Fall von der Stadt ersetzt werden müssen, wurde uns mitgeteilt. Wie verhält es sich bei Wohnraum der durch den Wasserschaden nichtmehr nutzbar ist? Es handelt sich hierbei um eine 3-ZI Wohnung, das nicht-nutzbare Zimmer ist das Kinderzimmer.

Müssen wir als Mieter den Mangel gegenüber der Stadt geltend machen oder müssen wir direkt beim Vermieter die Miete kürzen?

Hat jemand hier Erfahrungswerte wie vorgegangen werden soll?


Grüße