Hey,

ich habe gestern eine polizeiliche Vorladung bekommen, in dem mir die Verbreitung von pornographischen Inhalten an Personen unter 18 zur Last gelegt wurde. (Paragraph 184 (1) Nr 1,2 und 5) Zum „Tatzeitpunkt“ war ich 18 Jahre alt.

Das Problem ist, dass ich mir sicher bin, so etwas noch nie gemacht zu haben. Weder habe ich irgendwelche sexuellen Bilder/Videos an Personen geschickt, noch von jemandem verlangt - und erst recht nicht von Personen unter 18 Jahren…

Soll ich nun zum Anwalt gehen und mir eine Akteneinsicht holen oder selbst zur Vorladung erscheinen? Da ich Student bin schmerzt es sehr, einen Anwalt einzuschalten, wegen etwas, das ich nicht getan habe.Ich freue mich über eure Antworten.

(Ergänzung: Die Vorladung ist in 2 Tagen)