ach du meine Güte....hier ist ja viel vermixt worden! falls die Antwort(en) nun noch jemand interessiert.....

Erstmal wäre wichtig zu wissen, was es denn für ein Aufzug ist in deiner Frage.

Ein "normaler" Personenaufzug in einem Wohnhaus muß alle 2 Jahre von einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle) geprüft werden. Zwischen diesen "Wiederkehrenden Prüfungen" hat eine "Zwischenprüfung" zu erfolgen. Dies regelt die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV unter §15 im Punkt (13). Unter $12 (3) wird auf die Verpflichtung zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes durch Instandhaltung und Wartung hingewiesen (-> regelmäßige Wartung). Je nach Bundesland können Personenaufzüge in rein privat genutzen Häusern (keine Mieter, kein Hausmeister, keine Putzfrau!) hiervon ausgenommen sein. Dies ist je nach Bundesland verschieden; in NRW z.B. legt jedoch die Bauordnung BauO fest, das es diese Ausnahme NICHT gibt.

Der Link von Knowledge ist hier an sich schon richtig, allerdings kann man die Fristen nicht beliebig freiwählen, zumindest nicht verlängern. Die o.g. 2 Jahre sind hier ein Maxwert, man kann also nur entscheiden öfter prüfen zu lassen! Auch hat die Prüfung in diesem Beispiel durch einen Mitarbeiter der ZÜS (s.o.) zu erfolgen. Früher hieß derselbe Mann (oder Frau) amtlich anerkannter Sachverständiger. Es reicht hier eben keine Sachkundigen-Prüfung, sondern nur eine Sachverständigen-Prüfung.

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