Der Sohn hat den Kontakt zu seinen Eltern abgebrochen,(seit Jahren) einfach so,es ist nix vorgefallen was einen Grund hervorrufen würde..er hat eine Schwester die im Haus der Eltern lebt-(beide Eltern über 60) und Sie kümmert sich um Sie, da beide gesundheitlich nicht auf der Höhe..Der Sohn und seine Frau leben etwas über die Verhältnisse...Frage:Kann der Sohn zu Lebzeiten der Eltern schon seinen Pflichtteil einfordern oder ist es die Schwester die ihn auszahlen muß nach Ableben der Eltern??

Lg I.