Ich arbeite bei einer Privatbahn als Zugbegleiter und muss mich 45 Minuten vor Dienstbeginn "wachmelden" (also Bescheid geben, dass ich für den Dienst bereit bin) gehört dies zur Arbeitszeit? Der arbeitgeber bezahlt erst ab eigentlichem Dienstbeginn. Danke für reichliche Infos

Zusatz: es gibt eine Regelung, dass die Übergangszeit von Dienstende bis Dienstanfang 11 Stunden betragen muss (auf dem Papier). Ich muss aber diese 45 Minuten vorher schon für die Firma für diesen Anruf bereitstehen??