Wir wohnen in einer zweigeschossigen Wohnsiedlung mit Randbebauung eines Straßenkarrés. Der geräumige Innenbereich ist mit Mietergärten und einem Kleinkindspielplatz bestückt. Die Kinder im Alter von 6-8 spielen gerne auf dem Garagenhof Fußball, da es die einzige größere Fläche ist, die sich hierfür anbietet. Zwei Nachbarn haben sich nun beschwert, dass dies verboten sei. Mir war aber so, als hätte ich vor kurzem über ein Urteil gelesen, was dies ausdrücklich erlaubt. Wer kann mir hierzu Rat geben? Ich freue mich über alle entsprechenden Hinweise. Danke im Voraus!