Darf man Pflanzen bei Aufgabe des Gartens wieder ausgraben?

Folgender Sachverhalt: Meine Mutter bewirtschaftet seit über 40 Jahren ein Gartenstück, was immer in Familienbesitz war. In der Zeit hat Sie natürlich einige Sträucher, Büsche etc. gepflanzt. Mein Bruder hat ihr auch eine Gartenhütte auf dem Land gebaut.

Durch Erbschaft ging das Grundstück in den Besitz meiner Tante über. Diese hat es jetzt verkauft. In Absprache mit den neuen Besitzern darf meine Mutter den Garten so lange wie sie möchte weiter bewirtschaften. Leider wurde das nirgendwo schriftlich festgehalten.

Jetzt fangen die neuen Besitzer an, meine Mutter da "rauszuekeln". Es werden einfach Blumen abgeschnitten, über die Beete gelaufen, Büsche und Sträucher verstümmelt etc. Die Begründung war: "Wir haben das gekauft und können hier machen was wir wollen. Sie müssen endlich einsehen, dass hier alles uns gehört. Und wenn Sie damit nicht klar kommen, sind Sie nicht die richtige für den Garten."

Daraufhin meinte meine Mutter, Sie wird jetzt vorm Winter noch einige Rosen, Obststräucher etc. ausgraben. Prompt bekam sie zur Antwort: "Hier wird gar nichts ausgegraben. Das gehört jetzt alles uns. Alles was mit der Erde verwurzelt ist bleibt stehen."

Ist das wirklich so? Darf man seine eigenen Pflanzen nicht ausgraben, wenn man einen Garten aufgibt? Und wie sieht es mit der Gartenhütte aus? Muss sie die auch stehen lassen? Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass meine Mutter keinen Pachtvertrag o.ä. hat. War ja auch nie nötig.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Pflanzen, Garten, Recht, Gesetz, Grundstück
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.