Jedes zweite WE hält sich unseres gemeinsame Kind bei dem Vater auf und dafür braucht der Vater Klamotten, Zahnpasta usw. Nun zieht der Vater diese Kosten vom Unterhalt ab, obwohl er über die finanziellen Mittel verfügt und sorgeberechtigt ist. Ist das rechtlich gesehen zulässig?