Habe mir eine Weiterbildung rausgesucht, welche folgende Voraussetzungen erfüllen muss:

"abgeschlossene einschlägige Berufsaus- bildung im kaufmännisch-verwaltenden Bereich und mindestens 1 Jahr Berufspraxis."

Bedeutet das nun, dass wenn ich Industriekaufmann gelernt habe, genau als Industriekaufmann auch Berufserfahrung brauche, oder reicht Berufserfahrung auch als Einzelhandelskaufmann?