Hallo zusammen.

Ich habe von den Stadtwerken hier eine Rechung (Vorschussrechnung) über Wasser erhalten.

Nun meine Frage: In meinem Mietvertrag steht schon Nebenkosten für Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu Paragrah 27 II. Berechnungsverordnung mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten in höge montalich von xx Euro

In den Nebenkosten ist doch schon das Wasser enthalten, oder? Vielleicht noch wichtig: Im Keller habe ich eine eigene Wasseruhr und meine Vermieterin meinte, ich soll die Miete etwas früher bezahlen, da sie auch noch an die Stadtwerke bezahlen muss.

Also zahle ich doppelt für Wasser? Einmal in den Nebenkosten und einmal bei den Stadtwerken???

Danke für jede Antwort!