Folgende Situation: Ich habe einen Zweitjob als selbständiger Überführungsfaher (Lager zu Händler, Händler zu Händler etc. ) von Vorführwägen eines deutschen Premiumherstellers. Es gibt einen Rahmenvertrag über freie Mitarbeit in dem das Thema Schäden an einem zu überführenden Fahrzeug nicht auftaucht. Die Schäden, die täglich auftauchen können, sind Steinschlagschäden, Lackkratzer und vor allem Kratzer an den sündhaft teuren Felgen beim Einfahren in Waschstraßen. Fahrzeuge müssen gewaschen übergeben werden. Bei diesen Ultraniederquerschnitsreifen sind die Führungsschienen der Waschstrassen oft höher als die Reifenhöhe. Somit kratzt bei Berührung des Rades an der Führungsschiene Metall auf Metall. Mit bekannten Folgen.

Es gibt Protokolle Übernahme - Übergabe, die von mir als Fahrer unterschrieben werden müssen, und in denen die bestehenden Schäden angekreuzt werden müssen. Allerdings unterschreibt bei der Abholung im Lager schonmal niemand von Seiten des Herstellers. Sowohl Hersteller als auch mein Auftraggeber (Überführungsfirma) versuchen entstandene Schäden entweder auf den Händler oder mich als Fahrer abzuwenden. Es wird von meinem Auftraggeber auch eine deutliche Drohkulisse aufgebaut, dass ich auch bei leichter Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden kann.

Auszug aus den "Richtlinien":

4.6 Schäden/Selbstbeteiligung

Während der Überführung entstandene Schäden sind umgehend dem VPM Dispositionsteam mitzuteilen. Der weitere Einsatz des Fahrzeuges wird dann geklärt Es ist zwingend ein Schadensprotokoll auszufüllen Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt insgesamt 2.500,- Euro. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt der Fahrer dann, wenn er einen Schaden/Unfall fahrlässig begeht Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe!

Wie sieht es rechtlich aus? Muß ich mir ständig Sorgen machen, dass ich bei einem Kratzer, der womöglich von mir bei der Durchfahrt durch eine Waschstrasse verursacht wurde, schadensersatzpflichtig gemacht werde? Oder auch bei Schäden, die schon bei Übernahme da waren, aber nicht auf dem Protokoll dokumentiert wurden, weil vielleicht übersehen.

Bitte nur juristisch fundierte Antworten.