Hallo
bin seit 7 Jahren Mieter einer Wohnung, die Ende der 90er Jahren mit einem WBS bezogen wurde. Ich bin nachträglich in den Mietvertrag von 98 eingestiegen. Der Mieter, der damals 98 noch den WBS hatte, ist noch mit mir im Mietvertrag, geht jetzt aber raus.
Im Zuge des Auszugs des einen Mieters, meinte die Hausverwaltung nun ich brauche einen WBS.
Wie sieht meine Mietlage aus?
Ich habe keinen WBS und bekomme vorauss. auch keinen, der Mieter der auszieht, hat allerdings auch bereits seit mind. 10 Jahren keinen mehr.
Kann es überhaupt sein, dass ich einen WBS nachweisen muss nach den Jahren?
Den Fehlbelegungsbetrag gibt es ja nicht mehr in Berlin wie ich lese, daher frage ich mich, wie das jetzt gehandhabt wird, wen man keinen WBS hat, aber in einer WBS Wohnung ist.
Freue mich über eure Erfahrung und Ahnungen!