Hallo zusammen, ich habe folgende frage an euch. Meine Tochter(10 Jahre) hat aus versehen eine Fensterscheibe bei unserem Nachbar beschädigt. Ich habe dies sofort meiner Privathaftpflicht-Versicherung gemeldet. Nun sagt die Versicherung, das Sie nur den Zeitwert der Fensterscheibe und nicht den eigentlichen Wert einer neuen Glasscheibe zahlt. Wie ist das rechtlich? Muss ich nun die differenz selbst zahlen, oder gilt das auch für mich mit der Klausel?

Über aussagekräftige Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.